Laut einem kürzlich publizierten Bundesratsbeschluss sollen in der Schweiz künftig neu bereits Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten öffentlich berichten müssen. Die Landesregierung wird einen konkreten Vorschlag voraussichtlich Mitte 2024 in die Vernehmlassung schicken. Die Umsetzung kann dann nach der parlamentarischen Beratung erfolgen, voraussichtlich ab 2026.
Bereits heute besteht für Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden eine Transparenzpflicht in Sachen Nachhaltigkeit, sofern sie zwei Jahre hintereinander die definierten Schwellenwerte überschreiten. Diese Firmen müssen über Umweltrisiken, soziale Angelegenheiten, Belange der Arbeitnehmer, Menschenrechte und Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung berichten, sowie aufzeigen, welche Massnahmen sie ergreifen und ergreifen werden.
Druck aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft nimmt zu
Über die gesetzlich verordnete Transparenz hinaus wird es für die meisten Unternehmen im Geschäftsalltag zunehmend wichtiger, die eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen zu dokumentieren. Entsprechend beobachtet das Nachhaltigkeitsteam von Farner, dass immer mehr Organisationen aus Reputationsgründen und zur Erhaltung ihrer vollen «licence to operate» einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen wollen.
Von der Pflicht zur Kür
Wir bei Farner sind fest davon überzeugt, dass Unternehmen, die in der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auch eine Chance zur Kommunikation mit all ihren Stakeholdern erkennen, einen unternehmerischen Mehrwert erzielen. Unternehmen, die das eigene Tun glaubwürdig, eingängig und auf kreative Art vermitteln, heben sich im Wettbewerb – um Aufträge, Produkte, Fachkräfte etc. – positiv von ihren Konkurrenten ab.
Farner verfügt seit Jahren über ausgewiesene Expertise, welche Führungskräfte und Organisationen in allen Bereichen der Nachhaltigkeits- und ESG-Kommunikation wirkungsvoll unterstützen können. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.